Führungskräfte
Im Rahmen der Tätigkeit von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern sind sowohl arbeits- und dienstrechtliche als auch gesellschaftsrechtliche Aspekte zu beachten – dies gilt naturgemäß auch bei der Begründung und der Beendigung der Tätigkeit. So unterliegen Geschäftsführer einer deutschen GmbH den Weisungen der Gesellschafter und können vorbehaltlich anderer Satzungsregelung jederzeit nach dem Willen der Gesellschafter abberufen werden. Anders im Falle von Vorstandsmitgliedern von Aktiengesellschaften: Vorstände müssen für einen bestimmten Zeitraum bestellt werden und können während der Amtszeit nur bei Vorliegen wichtiger Gründe abberufen werden. Die Abberufung von Geschäftsführern und Vorständen lässt die Vergütungsansprüche für die restliche Dauer des Dienstverhältnisses zunächst unberührt. Die daraus resultierenden finanziellen Lasten können durch eine sinnvolle Gestaltung der Dienstverträge gemildert werden. So können sich für Geschäftsführer zeitlich unbefristete Dienstverträge mit einer angemessenen Kündigungsfrist anstelle von drei- oder fünfjährigen Festverträgen anbieten. Für Vorstände einer AG ist dieser Weg nicht gangbar, es können jedoch in bestimmten Konstellationen das Schicksal von Amt und Dienstvertrag miteinander verknüpft werden.
Führungskräfte unterhalb der Geschäftsführungs- bzw. Vorstandsebene sind Arbeitnehmer und genießen Kündigungsschutz – das gilt auch für leitende Angestellte. Gegen eine Kündigung können sie Kündigungsschutzklage erheben. Ein gesetzlicher Abfindungsanspruch besteht nicht – das Klagebegehren muss Weiterbeschäftigung sein. Diesem Begehren wird das Gericht stattgeben, wenn der Arbeitgeber die Rechtmäßigkeit der Kündigung nicht nachweist. Wenn aber leitende Angestellte Einstellungs- oder Entlassungsbefugnis haben, kann der Arbeitgeber für den Fall der Unwirksamkeit der Kündigung die gerichtliche Aufhebung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung beantragen.
Michael Tepass verfügt über langjährige Erfahrung sowohl bei der Gestaltung als auch bei der Beendigung von Dienst- und Arbeitsverträgen von Führungskräften, einschließlich von Bonus- und Optionsplänen, nachvertraglichen Wettbewerbsbeschränkungen, und dem Persönlichkeits- und Datenschutz. Auch hier zeichnet uns unser wirtschaftliches Verständnis und unsere lösungsorientierte Herangehensweise aus.
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